Immobilienkauf auf Teneriffa

Nützliche Informationen für den Erwerb, Besitz oder Nutzung einer Immobilie auf Teneriffa.

Nutzungszweck

Grundstücke mit älteren, privat für Wohnzwecke genutzten Immobilien müssen im Flächennutzungsplan als Bauzone (Zona Urbana) ausgewiesen sein, oder es muß eine ordentliche Baugenehmigung für das Objekt vorliegen.

Für neue Objekte gilt dies natürlich ebenso, außerdem gibt es die Möglichkeit sich eine Bewohnbarkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen, die bestätigt, daß das Objekt für den ihm zugedachten Nutzungszweck auch geeignet ist.


Gemeinschaftskosten (Comunidad)

Falls Sie Ihr Traumobjekt in einer Wohnanlage erwerben wollen, fallen Umlagekosten an.
Diese Kosten sind natürlich in erster Linie abhängig von der Größe des zu erwerbenden Immobilienanteils.

Sie sind je nach Standard und Service der Anlage sehr unterschiedlich und beinhalten im Regelfall Kosten wie Rezeption, Schwimmbad- und Gartenpflege, Verwaltung, Versicherung und Instandhaltung etc..

Einfache Anlagen kommen mit 30,- Euro / Monat aus.
Bei größeren, moderneren Anlagen sind oft 120,- bis 500,- Euro / Monat zu bezahlen.


Lasten

Es muß vorab geprüft werden, ob Schulden (Steuern, unbezahlte Strom- oder Wasserrechnungen, Embargos etc.) auf dem Objekt liegen oder ob Miet-/ Pachtverträge bzw. Sondernutzungsrechte bestehen.


Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug zeigt die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige Belastungen an.
Man sieht hieraus, ob der angegebene Verkäufer tatsächlich der Besitzer des Objektes ist.

Der Notar ist verpflichtet am Tage der Unterzeichnung des Notarvertrages (Escritura) einen aktuellen Grundbuchauszug einzuholen.


Vertrag / Zahlungsform

Bei Abschluß eines privaten Kaufvertrages wird normalerweise eine Anzahlung von 10 %des Kaufpreises fällig. Ein privater Kaufvertrag ist in Spanien formfrei, d.h. es muß lediglich klar sein, daß die Vertragspartner sich einig sind über den Vertragsgegenstand (genaue Beschreibung des Objektes) und den Rechtsgrund (Kauf, Schenkung?). Käufer und Verkäufer sind hierdurch abgesichert, so daß das Objekt am vereinbarten Zeitpunkt zum Festpreis übergeben wird.

Bei Unterzeichnung des Notarvertrages wird der Restkaufpreis fällig.

Bei Vorlage einer Vollmacht unterzeichnet der Bevollmächtigte den Vertrag bei gleichzeitiger Übernahme aller zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen.


Nebenkosten beim Kauf

Beim privaten Kauf einer Immobilie fallen 6,5 % Grunderwerbssteuer an.

Die Notarkosten, Registergebühren, die Kosten für die Grundbucheintragung sowie eventuell die Wertsteigerungssteuer (Plus Valia) sind mit 1 - 4 % anzusetzen. Diese Kosten beziehen sich auf den Escriturawert, nicht auf den Kaufpreis.

Außerdem werden Gebühren fällig für die Ummeldung von Strom, Wasser, Abwasser, Müll, Telefon, Katasteramt etc.


Grundbucheintragung

Nach Unterzeichnung des Notarvertrages erfolgt die Grundbucheintragung.
Dies kann mehrere Wochen dauern.

Vorher müssen einige Formalitäten erfüllt sein, d. h. die Zahlung der anfallenden Steuern und Erwerbskosten.
Für den Zeitraum zwischen Notarvertrag und Grundbucheintragung kann auf Wunsch im Tagebuch des Grundbuchamtes ein Eingangsvermerk vorgenommen werden.


Steuern

Folgende Steuern werden in diesem Zusammenhang fällig:
Grundsteuer (Impuesto sobre bienes inmuebles), diese Steuer wird von der Gemeinde festgesetzt (für ein Aptmt. Ca. 80,- bis 250,- Euro).

Eigennutzungssteuer (Impuesto sobre el uso propio de una propiedad), sie beträgt 0,5 % des Katasterwertes.